Business NETZWERK Online-Kompakt: Erfahrungsaustausch zu CSRD-Berichtspflichten

Die im November 2022 vom EU-Parlament verabschiedete Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verändert die Berichtspflichten grundlegend – auch für Unternehmen, die aufgrund der Kriterien nicht direkt betroffen sind. So gehört für viele berichtspflichtige Unternehmen unter anderem zu den Anforderungen, den CO2-Fußabdruck von Unternehmen zu berechnen. Ein Webmeeting im Rahmen der Veranstaltungsreihe Business NETZWERK Online-Kompakt bot jetzt die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch.

Über den aktuellen Stand informierte Enrico Moretti, Leiter des Steinbeis Beratungszentrums ESG und Nachhaltigkeit (Öhringen). Von den Berichtspflichten werden nach seinen Worten zahlreiche Betriebe auch indirekt betroffen sein: „Obwohl viele Unternehmen die Größenklassen nicht erfüllen und daher gesetzlich nicht verpflichtet wären, fordern Stakeholder wie Auftraggeber aus der Industrie oder Banken bereits heute Infos zu Aspekten der Nachhaltigkeit.“