EU-Entwaldungsverordnung: Kommission schlägt Übergangsfrist vor

Zunächst war das Inkrafttreten der „EU Deforestation Regulation“ (EU-Entwaldungsverordnung, kurz: EUDR) zum Jahresende 2024 geplant, doch Anfang Oktober hat die EU-Kommission eine Verschiebung um zwölf Monate vorgeschlagen. So haben Unternehmen mehr Zeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Das Gesetz gilt dann ab 30. Dezember 2025 für Großunternehmen und ab 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen. In einer Pressemitteilung der Kommission aus Oktober heißt es dazu: „Da alle Umsetzungsinstrumente technisch bereit sind, können die zusätzlichen zwölf Monate als Übergangszeit dienen, um eine ordnungsgemäße und wirksame Umsetzung zu gewährleisten.“ Das E/D/E behält die Entwicklungen im Blick und wird sich gemeinsam mit Prewave dieses Themas annehmen, um eine technische Lösung anzubieten.

(Quelle: PVH Magazin Ausgabe 4/2024, S. 61)